mit dem testament spenden
Bedenken Sie mit Ihrem Vermächtnis jene,
die Ihnen am Herzen liegen
Wenn Sie wollen, dass Ihr Erbe ausschliesslich an Ihre enge Familie geht, zum Beispiel an den/die Ehepartner/in oder die Kinder, so sind die gesetzlichen Regelungen meist ausreichend. Soll jedoch ein Teil Ihres Nachlasses anderen Personen, zum Beispiel Freunden, zugutekommen oder sollte Ihnen eine wohltätige Organisation am Herzen liegen, zum Beispiel unsere Schweizer NGO, müssen Sie ein Testament aufsetzen, damit Ihr letzter Wille offiziell gültig ist.
Unterschiedliche Testamentsformen
Es gibt zwei Testamentsarten, die am meisten verbreitet sind.
1- Das handschriftliche, eigenhändige Testament
Das eigenhändig geschriebene Testament ist die einfachste Form, Ihren letzten Willen festzuhalten. Ein handschriftliches Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben worden sein und das genaue Datum der Testamentserrichtung und Ihre Unterschrift enthalten. In einem eigenhändig geschriebenen Testament müssen alle Personen und/oder Organisationen erwähnt werden, denen Sie einen Teil Ihres Erbes vermachen wollen. Dabei müssen möglichst viele Informationen angegeben werden: vollständiger Name und Adresse und der Teil Ihres Erbes, der jedem zukommen soll.
Jedes handschriftliche, eigenhändige Testament muss folgende Elemente beinhalten:
- Den Titel «Testament»
- Angaben zum Erblasser: Vornamen, Nachnamen, Geburtsort und -datum
- Der Widerruf von etwaigen früheren Testamenten
- Die Testamentsbestimmungen (d.h. die Begünstigten des Testaments und der Teil des Nachlasses, der ihnen vermacht wird; der Pflichtteil für die gesetzlichen Erben muss dabei berücksichtigt werden)
- Die Nennung des Testamentsvollstreckers, sollten Sie einen gewählt haben
- Genauer Ort und Datum
- Die Unterschrift des Erblassers
2- Das öffentlich beurkundete Testament
Um ein öffentlich beurkundetes Testament aufzusetzen, müssen Sie sich an eine öffentlich befugte Urkundsperson oder einen Notar wenden und es vor zwei Zeugen aufsetzen. Die beglaubigte Person wird Ihre letztwillige Verfügung festhalten, das Dokument von den zwei Zeugen unterschreiben lassen und das unterzeichnete Dokument aufbewahren. Achtung: Die Zeugen dürfen weder Ihre gesetzlichen Erben sein noch in Ihrem Testament bedacht werden.
Ihr Testament aufbewahren, abändern oder widerrufen
Sie können Ihr Testament gratis in Ihrer Wohngemeinde hinterlegen. Unter Vorbehalt von Formvorschriften können Sie Ihr Testament jederzeit ändern, widerrufen oder zerstören.
Unsere NGO Enfants du Monde in Ihrem Testament bedenken
Wir danken Ihnen von ganzem Herzen, wenn Sie die Möglichkeit in Betracht ziehen, unsere Schweizer NGO in Ihrem Testament zu bedenken. Wir versprechen Ihnen, dass Ihre Unterstützung den bedürftigsten Kindern und Frauen zuteilwird.
Nachstehend finden Sie einige Formulierungen, die Sie verwenden können, falls Sie Enfants du Monde in Ihrem Testament bedenken:
- Für eine Erbschaft: «Nach der Verteilung von allen Erbteilen ist es mein Wunsch, das restliche Vermögen wie folgt aufzuteilen: 50% an Y (Vorname) Z (Nachname) und 50% an Enfants du Monde.»
- Für ein Legat: «Ich vermache Enfants du Monde den Betrag von CHF 1'000.-»