steuern und nachlass

 Steuerfreie Erbschaften und Legate

 

Die Nachlassregelung in der Schweiz

Das Schweizer Recht definiert eindeutige Regelungen für die Aufteilung des Nachlasses im schweizerischen Hoheitsgebiet. Es sieht zum Beispiel einen Mindestanteil für die gesetzlichen Erben vor, dieser wird Pflichtteil genannt. So schützt das Gesetz im Falle einer Erbschaft die enge Familie, zum Beispiel Ihre Kinder. Zu den gesetzlichen Erben zählen die Nachkommen sowie die Ehegattin oder der Ehegatte der oder des Verstorbenen. Es ist demnach nicht möglich, das gesamte Vermögen zum Nachteil der gesetzlichen Erben an Dritte zu vererben. Die freie Quote ermöglicht es jedoch, andere nahestehende Personen oder auch wohltätige Organisationen in Ihrem Testament zu bedenken.

Hat die verstorbene Person kein Testament verfasst, wird der Nachlass gemäss dem Schweizer Recht aufgeteilt. Das gesamte Vermögen wird den gesetzlichen Erben zugesprochen; fehlen diese, geht der Nachlass gänzlich in den Besitz des Staates über.

 

Keine Erbschaftssteuer

Dank der Eigenschaft als gemeinnützige Organisation sind Legate und Erbschaften an Enfants du Monde zu 100% steuerfrei. So können wir Ihnen garantieren, dass Ihre Unterstützung vollumfänglich in unsere Projekte fliesst und benachteiligten Kindern und Frauen zugutekommt.

 

Den Pflichtteil Ihres Nachlasses berechnen

Machen Sie hier den Testament-Check, um sich über Ihren Nachlass zu informieren und zu erfahren, wie Ihr Vermögen aufgeteilt werden kann. Dadurch kennen Sie sowohl den Pflichtteil als auch die freie Quote, die Sie Ihren Liebsten oder auch einer Organisation wie Enfants du Monde vermachen können.