Unser Bildungsprojekt in Gutamela21.04.2016 – Wenn Sie sich wünschen, über Ihren Tod hinaus benachteiligten Kindern zu helfen, dann haben Sie die Möglichkeit, Enfants du Monde eine Erbschaft zu vermachen. Sie können uns beispielsweise eine Geldsumme, einen Wertgegenstand oder eine Immobilie hinterlassen und sich so nicht nur grosszügig zeigen, sondern auch eine wichtige Rolle bei der langfristigen Unterstützung unserer Projekte übernehmen.

Mit der freien Quote können Sie wohltätige Organisationen, die Ihnen am Herzen liegen, unterstützen, ohne dabei ihre Familie zu benachteiligen. Berücksichtigen Sie Enfants du Monde in Ihrem Testament und ein Teil Ihres Nachlasses kommt Kindern in Not zugute. Als anerkannte, gemeinnützige Organisation ist Enfants du Monde 100% von der Erbschaftssteuer befreit.

Bei Fragen zu Legaten und Erbschaften wenden Sie sich an Frau Kerstin Blidi per E-Mail: kerstin.blidi[at]edm.ch oder Tel. 022 798 88 81 – Ihre Fragen werden diskret und vertraulich behandelt.

 

Broschüre über Legate und Erbschaften bestellen

 

Enfants du Monde ist Mitglied der Vereinigung MyHappyEnd, einem Zusammenschluss von gemeinnützigen Organisationen der Schweiz. MyHappyEnd informiert über das Thema Legate und Erbschaften und über die Möglichkeit, gemeinnützige Organisationen im Testament zu bedenken.