mit dem testament spenden

 Bedenken Sie mit Ihrem Vermächtnis jene,
die Ihnen am Herzen liegen

 

Wenn Sie wollen, dass Ihr Erbe ausschliesslich an Ihre enge Familie geht, zum Beispiel an den/die Ehepartner/in oder die Kinder, so sind die gesetzlichen Regelungen meist ausreichend. Soll jedoch ein Teil Ihres Nachlasses anderen Personen, zum Beispiel Freunden, zugutekommen oder sollte Ihnen eine wohltätige Organisation am Herzen liegen, zum Beispiel unsere Schweizer NGO, müssen Sie ein Testament aufsetzen, damit Ihr letzter Wille offiziell gültig ist.

 

Unterschiedliche Testamentsformen

Es gibt zwei Testamentsarten, die am meisten verbreitet sind.

 

1-    Das handschriftliche, eigenhändige Testament

Das eigenhändig geschriebene Testament ist die einfachste Form, Ihren letzten Willen festzuhalten. Ein handschriftliches Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben worden sein und das genaue Datum der Testamentserrichtung und Ihre Unterschrift enthalten. In einem eigenhändig geschriebenen Testament müssen alle Personen und/oder Organisationen erwähnt werden, denen Sie einen Teil Ihres Erbes vermachen wollen. Dabei müssen möglichst viele Informationen angegeben werden: vollständiger Name und Adresse und der Teil Ihres Erbes, der jedem zukommen soll.

Jedes handschriftliche, eigenhändige Testament muss folgende Elemente beinhalten:

  • Den Titel «Testament»
  • Angaben zum Erblasser: Vornamen, Nachnamen, Geburtsort und -datum
  • Der Widerruf von etwaigen früheren Testamenten
  • Die Testamentsbestimmungen (d.h. die Begünstigten des Testaments und der Teil des Nachlasses, der ihnen vermacht wird; der Pflichtteil für die gesetzlichen Erben muss dabei berücksichtigt werden)
  • Die Nennung des Testamentsvollstreckers, sollten Sie einen gewählt haben
  • Genauer Ort und Datum
  • Die Unterschrift des Erblassers

 

2-    Das öffentlich beurkundete Testament

Um ein öffentlich beurkundetes Testament aufzusetzen, müssen Sie sich an eine öffentlich befugte Urkundsperson oder einen Notar wenden und es vor zwei Zeugen aufsetzen. Die beglaubigte Person wird Ihre letztwillige Verfügung festhalten, das Dokument von den zwei Zeugen unterschreiben lassen und das unterzeichnete Dokument aufbewahren. Achtung: Die Zeugen dürfen weder Ihre gesetzlichen Erben sein noch in Ihrem Testament bedacht werden.

Ihr Testament aufbewahren, abändern oder widerrufen

Sie können Ihr Testament gratis in Ihrer Wohngemeinde hinterlegen. Unter Vorbehalt von Formvorschriften können Sie Ihr Testament jederzeit ändern, widerrufen oder zerstören.

Unsere NGO Enfants du Monde in Ihrem Testament bedenken

Wir danken Ihnen von ganzem Herzen, wenn Sie die Möglichkeit in Betracht ziehen, unsere Schweizer NGO in Ihrem Testament zu bedenken. Wir versprechen Ihnen, dass Ihre Unterstützung den bedürftigsten Kindern und Frauen zuteilwird.

Nachstehend finden Sie einige Formulierungen, die Sie verwenden können, falls Sie Enfants du Monde in Ihrem Testament bedenken:

  • Für eine Erbschaft: «Nach der Verteilung von allen Erbteilen ist es mein Wunsch, das restliche Vermögen wie folgt aufzuteilen: 50% an Y (Vorname) Z (Nachname) und 50% an Enfants du Monde.»
  • Für ein Legat: «Ich vermache Enfants du Monde den Betrag von CHF 1'000.-»

 

steuern und nachlass

 Steuerfreie Erbschaften und Legate

 

Die Nachlassregelung in der Schweiz

Das Schweizer Recht definiert eindeutige Regelungen für die Aufteilung des Nachlasses im schweizerischen Hoheitsgebiet. Es sieht zum Beispiel einen Mindestanteil für die gesetzlichen Erben vor, dieser wird Pflichtteil genannt. So schützt das Gesetz im Falle einer Erbschaft die enge Familie, zum Beispiel Ihre Kinder. Zu den gesetzlichen Erben zählen die Nachkommen sowie die Ehegattin oder der Ehegatte der oder des Verstorbenen. Es ist demnach nicht möglich, das gesamte Vermögen zum Nachteil der gesetzlichen Erben an Dritte zu vererben. Die freie Quote ermöglicht es jedoch, andere nahestehende Personen oder auch wohltätige Organisationen in Ihrem Testament zu bedenken.

Hat die verstorbene Person kein Testament verfasst, wird der Nachlass gemäss dem Schweizer Recht aufgeteilt. Das gesamte Vermögen wird den gesetzlichen Erben zugesprochen; fehlen diese, geht der Nachlass gänzlich in den Besitz des Staates über.

 

Keine Erbschaftssteuer

Dank der Eigenschaft als gemeinnützige Organisation sind Legate und Erbschaften an Enfants du Monde zu 100% steuerfrei. So können wir Ihnen garantieren, dass Ihre Unterstützung vollumfänglich in unsere Projekte fliesst und benachteiligten Kindern und Frauen zugutekommt.

 

Den Pflichtteil Ihres Nachlasses berechnen

Machen Sie hier den Testament-Check, um sich über Ihren Nachlass zu informieren und zu erfahren, wie Ihr Vermögen aufgeteilt werden kann. Dadurch kennen Sie sowohl den Pflichtteil als auch die freie Quote, die Sie Ihren Liebsten oder auch einer Organisation wie Enfants du Monde vermachen können.

 

Ihre Erbschaft zugunsten
unserer Hilfsorganisation

 

Warum die Schweizer NGO Enfants du Monde in Ihrem Testament bedenken?

Mit einem Legat oder einem Teil Ihrer Erbschaft ermöglichen Sie unserer Hilfsorganisation, den zukünftigen Generationen in benachteiligten Ländern zu helfen. Dank Ihrer Unterstützung kommen diese in den Genuss von qualitativ hochwertiger Bildung und erhalten Zugang zu einem ausgebauten Gesundheitssystem.

Wussten Sie, dass schon 1% Ihres Nachlasses viel Gutes bewirken kann? Wenn Sie unserer NGO Enfants du Monde auch nur 1% Ihres Vermögens und die restlichen 99% Ihrer Familie vermachen, so haben Sie bereits das Leben von zahlreichen bedürftigen Kindern und Frauen nachhaltig verbessert.

Enfants du Monde in Ihrem Testament zu bedenken ist für Sie jetzt kostenlos. Es wird aber später eine umso grössere Wirkung erzielen, da Legate und Erbschaften an unsere Hilfsorganisation zu 100% steuerfrei sind.

 

Wie wirkt meine Unterstützung?

Die Einnahmen durch Legate und Erbschaften sind grundlegend für unsere Schweizer NGO. Zum Beispiel konnte im Jahr 2014 unser Programm in Zentralamerika vollständig durch diese Mittel in Höhe von 780'000 Franken gedeckt werden.

 

Wir versprechen:

  • Wenn Sie der Hilfsorganisation Enfants du Monde ein Legat oder einen Teil Ihres Vermögens vermachen, werden wir Ihr Geld auf transparente und sinnvolle Weise einsetzen. Von 100 Franken werden 84 Franken direkt vor Ort in unsere Projekte investiert.
  • Sollten Sie wünschen, dass Ihre Unterstützung einem bestimmten Projekt oder Land zugutekommt, dann werden wir unser Möglichstes tun, um diesem Wunsch nachzukommen.
  • Wir wollen Sie in keiner Weise dazu drängen, an uns zu spenden. Wir respektieren Ihre Entscheidung, Enfants du Monde in Ihrem Testament zu berücksichtigen oder nicht.
  • Sie müssen uns nicht davon in Kenntnis setzen, ob Sie Enfants du Monde in Ihrem Testament bedenken. Ein Testament zu verfassen ist eine sehr persönliche Angelegenheit und wir respektieren das.
  • Sollten Sie Ihre Meinung ändern und unsere NGO Enfants du Monde nicht mehr in Ihrem Testament bedenken wollen oder können, so verstehen wir das natürlich.